Fallbeispiele
Hinweis: Die Inhalte der Fallbeispiele wurden verfremdet und anonymisiert!
Fallbeispiele für typische Einsätze des AKUtteams NÖ
Unfall mit Todesfolge
Aus Sicht einer Fachkraft für Sozialarbeit
An einem Montag um 11 Uhr erhielten wir von einem Mitarbeiter des Roten Kreuzes die Einsatzalarmierung. Es handelte sich um einen Verkehrsunfall mit zwei Todesopfern und einem verletzten Kind. Der Mitarbeiter des Kriseninterventionsteams (KIT) des Roten Kreuzes war bereits auf dem Weg zum Unfallort und forderte vom AKUTteam Unterstützung an.
Unsere Mitarbeiterin in Bereitschaft traf nach ca. 30 Minuten am Unfallort ein. Es zeigte sich ein von einem Zug erfasstes Auto, aus dem Mutter und Kind bereits tot geborgen waren. Das Notarztteam und die Feuerwehr waren mit der Bergung und Versorgung des verletzten zweiten Kindes beschäftigt, das sich ebenfalls im Unglücksauto befand.
Als erstes kümmerte sich unsere Mitarbeiterin gemeinsam mit einem Bahnbediensteten um die geschockten Zuginsassen, welche aus dem Zug zum nahe gelegenen Bahnhof begleitet wurden. In der Zwischenzeit hatte der KIT-Mitarbeiter und die Polizei die Namen der Betroffenen und deren Angehörigen ausfindig gemacht.
Aufgrund der räumlichen Distanzen konnte unsere Mitarbeiterin mit der Polizei zu den Eltern der verunglückten Frau zur Überbringung der Todesnachricht und anschließender Identifizierung zur Betreuung mitgehen. Der KIT-Mitarbeiter kümmerte sich währenddessen um den Lebensgefährten der Verstorbenen und ein weiterer Mitarbeiter des AKUTteams wurde von der Polizei zur Betreuung des leiblichen Vaters der betroffenen Kinder alarmiert. Weiters wurde noch am Unfalltag das zuständige Jugendamt informiert.
Durch diese gute Zusammenarbeit konnte zwischen den unterschiedlichen Bedürfnissen der betroffenen Familien vermittelt und alle bis zum Begräbnis-Tag begleitet werden. Nach der Entlassung des überlebenden Kindes aus dem Krankenhaus nahm unsere Mitarbeiterin noch einmal Kontakt zur Familie auf, um die Familie und das Kind in der neuen Lebenssituation zu unterstützen und eine weiter führende psychotherapeutische Betreuung zu vermitteln.
Suizid
Aus Sicht einer Psy-Fachkraft
Über unseren Journaldienst erhielt ich die Alarmierung, eine Familie nach dem Suizid des Vaters zu betreuen. Der Suizid lag bereits zwei Tage zurück, denn die betroffene Schwiegertochter hatte sich an das Krankenhaus gewandt, welches daraufhin das AKUTteam alarmierte.
Nach einem Telefonat mit der betroffenen Schwiegertochter, vereinbarte ich einen ersten Termin für den Abend im Haus der Familie. Es waren die Gattin des Verstorbenen, der Sohn, dessen Gattin und die drei Kinder im Alter von 10, 6 und 4 Jahren anwesend. Die Kinder begrüßten mich neugierig und gingen dann, wie mit der Mutter besprochen, spielen.
Die junge Frau erzählte mir kurz, dass sie vor zwei Tagen am Vormittag mit der Schwiegermutter ihren Schwiegervater im Keller erhängt vorgefunden hatte. Da sie Krankenschwester ist, begann sie gleich mit der Reanimation und wurde dann vom Notarztteam abgelöst, welches aber nach einiger Zeit abbrach und den Tod feststellte. Sie selbst habe in dieser Situation sofort gespürt, dass ihr Schwiegervater tot ist, trotzdem frage sie sich immer wieder, ob sie alles richtig gemacht hat.
Die Gattin des Verstorbenen berichtet ebenfalls über die schockierenden Bilder, die sie nicht aus dem Kopf bekommt und ist sich wie die Schwiegertochter auch sicher, dass er bereits tot war, als sie ihn gefunden hatten. Sie selbst macht sich Vorwürfe, den Suizid nicht verhindert zu haben. Im Gespräch wurde der Familie bewusst, dass der Vater schon seit langem depressiv war und immer nur auf Drängen der Familie medizinische Hilfe annahm. Der letzte Facharztbesuch war zwei Tage vor dem schrecklichen Ereignis. Weiters konnten wir besprechen, wie die Kinder vom Tod des Opas erfahren und wie sie es aufgenommen hatten.
Ich unterstützte die Erwachsenen bei der klaren und ehrlichen Information über das Geschehene an die Kinder und dass die Kinder in die Trauer einzubeziehen sind. Nach zwei Stunden konnte ich mich verabschieden und versprach, mich nach dem Begräbnis noch einmal bei der Familie zu melden. Bei diesem Telefonat vermittelte mir die Familie ihren Dank und schilderte, wie positiv sie die letzten schweren Tage erlebt haben und wie sehr ihnen meine Unterstützung geholfen hat. Aus diesem Gespräch ergab sich noch ein weiterer Einsatztermin mit der Schwester des Verstorbenen, die dann ebenfalls um Unterstützung bat. Auch in diesem Gespräch gelang eine deutliche Entlastung. Die Familie konnte das Ereignis durch den AKUTteam-Einsatz gut verarbeiten.
Verkehrsunfall mit Todesfolgen
Aus Sicht einer Psy-Fachkraft
Erstintervention:
Um 18.45 Uhr bekam ich vom Journaldienst die Verständigung für einen Einsatz. Es handelt sich um die Überbringung der Todesnachricht an eine 35 jährige Mutter und ihre beiden Kinder, im Volksschulalter. Der Gatte und Vater hatte um 16.00 Uhr einen tödlichen Verkehrsunfall.
Ich nahm Kontakt mit dem zuständigen Polizeibeamten auf und wir vereinbarten, uns vor dem Haus der Familie zu treffen, um Informationen auszutauschen und das gemeinsame Vorgehen zu besprechen.
Nach kurzen einführenden Worten sagte der Polizeibeamte der jungen Frau, dass ihr Mann einen Verkehrsunfall hatte und verstorben ist.
In der Schockreaktion sagte sie immer wieder: „nein, das kann nicht sein. Sie müssen sich geirrt haben.“
Nachdem der Polizeibeamte das Haus verlassen hatte, begann mein eigentlicher Einsatz. Ich beantwortete Fragen, bestätigte auch mehrere male, dass ihr Gatte wirklich verstorben sei. Die Formulierungen und das mehrmalige Aussprechen des Wortes „verstorben, tot etc“ sind wichtig für das Verstehen und Begreifen des Geschehenen. Erst jetzt konnte die Betroffene weinen. Ich ließ es zu und war für sie da.
Nach geraumer Zeit begann sie wieder zu sprechen und ihre akuten Sorgen zu artikulieren:
„Wie sage ich es den Kindern?“, „Wie bezahle ich die Kredite für das Haus?“, „Wovon werden wir leben?“. Wir besprachen vor allem den Umgang mit den Kindern. Für die Weiterbetreuung der Kinder vermittelte ich eine Kollegin mit dem Spezialgebiet Kinder, für die finanziellen Belange eine dem Team angehörige Sozialarbeiterin.
Gefühle, Sorgen und die nächsten Schritte waren besprochen. Obwohl es schon 23.Uhr war, wurden die für sie wichtigsten Personen über den Tod ihres Mannes informiert. Eine Freundin erklärte sich bereit zu kommen und die Nacht bei ihr zu verbringen. Die Eltern der Betroffenen würden anreisen und die nächsten Wochen ihre Tochter unterstützen.
Wir vereinbarten einen Termin für den folgenden Tag. Da besprachen wir, wie es ihr mit den Kindern in der Früh ergangen ist, die Reaktion des Arbeitgebers, die Versicherungen, mögliche körperliche und seelische Reaktionen, Begräbnisvorbereitungen, Rituale etc. Zwei weitere Gespräche meinerseits sowie Gespräche mit der Kindertherapeutin und unserer Dipl. Sozialarbeiterin folgten.
Bei dem Telefonat einen Monat später bedankte sich die Betroffene für unseren raschen Einsatz der dazu beigetragen hat, dass sie die Veränderungen in ihrem Leben gut schaffen werden.
Plötzlicher Todesfall eines Landwirtes
Aus Sicht einer Fachkraft für Sozialarbeit
An einem Bereitschaftstag im Journaldienst des AKUTteams NÖ erhielt ich gegen 8.00 früh die Alarmierung den plötzlichen Todes eines 47jährigen Mannes in der Nacht zuvor betreffend. Die Notärztin, welche in den frühen Morgenstunden die erfolglose Reanimation durchgeführt hatte, ersuchte auf Wunsch der Betroffenen um Kontaktaufnahme mit der hinterbliebenen Familie durch das Akutteam noch am selben Tag. Es wurde ein erster telefonischer Kontakt meinerseits mit der Familie für den späten Vormittag vereinbart.
In diesem Telefonat erhielt ich wichtige Vorinformationen zu den Umständen und den vermutlichen sozialen Folgen des plötzlichen Todes des Herrn X.
Herr X. war Betriebsführer eines großen landwirtschaftlichen Betriebes, der auf Viehzucht und Forstarbeit spezialisiert war. Er und seine Gattin, als auch die beiden Jugendlichen, führten den Betrieb gemeinsam. Der älteste Sohn befand sich zum Zeitpunkt des Ablebens des Vaters in der Berufsschule. Es war geplant, dass dieser in einigen Jahren den elterlichen Betrieb übernehmen sollte. Mit diesen Vorinformationen ausgestattet, vereinbarte die diensthabende Psy-Kraft der Region mit der Familie einen Erstkontakt für den späteren Abend, nachdem die Witwe und deren Söhne die Tiere am Hof versorgt haben würden. Ich ersuchte die Kollegin auch, ein offenes Ohr betreffend angesprochener Ängste der Betroffenen bezüglich der existentiellen Zukunft der Familie zu haben.
In der Rückmeldung der Psy-Kraft nach dem Erstkontakt bestätigte diese meine Vermutung, dass neben dem Schock und der Trauer betreffend dem plötzlichen Tod des Ehemannes und Vaters der Kinder, es große Sorgen und Verunsicherung hinsichtlich der finanziellen Zukunft der Familie gäbe.
Im nächsten Kontakt der Psy-Kraft mit der Familie wurde vereinbart, dass sich die Fachkraft für Sozialarbeit mit der Familie in Verbindung setzen würde, um sie über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten als auch notwendiger Antragstellungen zu beraten.
In diesem konkreten Fall ging es um folgende Problembereiche:
- wichtige Dokumente waren nicht auffindbar – Möglichkeit der Anfertigung von Duplikaten
- Anlegen einer Mappe mit notwendigen Unterlagen – Einkommensnachweise, Einheitswert etc. in mehrfacher Kopie
- Möglichkeit der Organisation von Betriebshelfern durch NÖ Maschinenring
- Klärung der Frage der weiteren Ausbildungsmöglichkeit des ältestenSohnes im elterlichen Betrieb
- verschiedene finanzielle Förderungsmöglichkeiten in sozialen Notfällen - Unterstützung bei der Antragstellung etc...
- Frau X. sagte deutlich, wie wichtig für sie diese Informationen wären, denn zu dem, dass sie es noch immer nicht voll und ganz realisiert habe, dass ihr Mann so unerwartet gestorben war, käme die Sorge, wie sie und ihre Familie finanziell „über die Runden kommen werden“.
Die Sozialarbeit in der Akutintervention fokussiert nicht das Geschehene an sich, sondern rückt die sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Ereignisses für die Betroffenen in den Mittelpunkt ihres professionellen Handelns – nach dem Leitgedanken „Hilfe zur Selbsthilfe“. Das Ziel ist es, Betroffene soweit zu unterstützen, dass sie sich (wieder) in der Lage sehen, notwendige Anträge und Behördenwege alleine bestreiten zu können und sich betreffend möglicher Förderungs- und Zuschussmöglichkeiten im Bereich der sozialen Absicherung orientieren zu können.
